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   VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 81/01, 81 A/01   

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https://dejure.org/2003,32818
VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 81/01, 81 A/01 (https://dejure.org/2003,32818)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.07.2003 - VerfGH 81/01, 81 A/01 (https://dejure.org/2003,32818)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - VerfGH 81/01, 81 A/01 (https://dejure.org/2003,32818)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 81/01
    Auf einer Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Freiheit der Person könnte sie nur dann beruhen, wenn ihre Unrichtigkeit von vornherein und für den unbefangenen Betrachter offensichtlich feststände (Beschluss vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 -).

    Das in Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB angelegte Beschleunigungsgebot in Haftsachen gebietet, einen Angeklagten nur so lange unter dem psychischen und physischen Druck eines Haftbefehls zu belassen, wie dies der legitime Anspruch des Staates auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters erfordert (Beschluss vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 -).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 81/01
    Das für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde erforderliche Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein (ebenso zum Bundesrecht BVerfGE 21, 139 ; 81, 138 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 81/01
    Das für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde erforderliche Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein (ebenso zum Bundesrecht BVerfGE 21, 139 ; 81, 138 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 81/01
    Bei der insoweit notwendigen Abwägung ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe - der Dauer der Freiheitsbeschränkungen Grenzen setzt (vgl. Beschluss vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44 ).
  • VerfGH Berlin, 11.02.1999 - VerfGH 25/97

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des allgemeinen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 81/01
    In Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtseingriffe gebietet es das Gebot des effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung eines Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen, und zwar selbst dann, wenn dieser sich erledigt hat und nicht mehr fortwirkt (Beschluss vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/97 -).
  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 81/01
    Diese Norm stellt die objektive Geltung des Grundgesetzes und der Gesetze des Bundes in Berlin fest, begründet aber keine Rechte des einzelnen Bürgers, die dieser mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof geltend machen könnte (Beschluss vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 149 ).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2000 - 3 Ws 36/00
    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 81/01
    Überwiegend ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass in den Fällen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots der Haftbefehl nach § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO aufzuheben ist, wenn die weitere Untersuchungshaft unverhältnismäßig ist (vgl. OlG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 252 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 113/02

    Keine Verletzung der Menschenwürde iSv Art 6 Verf BE und des Freiheitsgrundrechts

    Das für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde erforderliche Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein (Beschluss vom 11. Juli 2003 - VerfGH 81/01, 81 A/01; st. Rspr.; ebenso zum Bundesrecht BVerfGE 21, 139 ; 81, 138 ; 104, 220 ).

    In Fällen besonders tief greifender und folgenschwerer Grundrechtseingriffe folgt aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung eines Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen, und zwar selbst dann, wenn dieser sich erledigt hat und nicht mehr fortwirkt (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/97 - und vom 11. Juli 2003 - VerfGH 81/01, 81 A/01; BVerfGE 9, 89 ; 53, 152 ; 104, 220 ; BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04 -, homepage des Bundesverfassungsgerichts).

  • VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 30/03

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Art 1 Abs 3 Verf BE kein mit der

    Denn diese Norm stellt die objektive Geltung des Grundgesetzes und der Gesetze des Bundes in Berlin fest, begründet aber keine Rechte des einzelnen Bürgers, die dieser mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof geltend machen könnte (vgl. Beschlüsse vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 149 und 11. Juli 2003 - VerfGH 81/01, 81 A/01).
  • VerfGH Berlin, 02.07.2008 - VerfGH 176/07

    A-limine-Abweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von

    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A /97 - StV 1999, 296 und 11. Juli 2003 - VerfGH 81/01, 81 A/01 - st. Rspr.; zum Bundesrecht BVerfGE 21, 139 ; 81, 138 ; 104, 220 ).
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